Auswandern-Praxis: Wohnsitz und Krankenversicherung in den USA
Die deutsche gesetzliche Krankenkasse gilt in den USA nicht. Und eine US-LLC verschiebt deinen Wohnsitz nicht von allein. Zwei praktische Punkte, die viele unterschätzen.
Von Björn Falk · Temple of Fortune · Aktualisiert:

Schnellantwort
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung schützt dich in den USA nicht – anders als bei vorübergehenden Aufenthalten innerhalb der EU. Eine Versicherung ist keine Einreisevoraussetzung, aber dringend zu empfehlen, weil du Behandlungskosten sonst selbst trägst. Und: Eine US-LLC verlegt deinen steuerlichen Wohnsitz nicht automatisch; wo du tatsächlich lebst, entscheidet.
Zwei Dinge, die im Auswanderungs-Trubel untergehen
Bei der Auswanderung in die USA dreht sich viel um Visum und Firma – und zwei sehr praktische Fragen geraten leicht ins Hintertreffen: Wie bin ich krankenversichert, und was passiert eigentlich mit meinem Wohnsitz? Beides klingt trocken, kann aber teuer und kompliziert werden.
Dieser Text informiert und ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuer- oder Versicherungsberatung. Für Entscheidungen ziehe fachkundige Stellen hinzu.
Krankenversicherung: die deutsche Kasse gilt in den USA nicht
Der wichtigste Satz zuerst: Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schützt dich in den USA nicht. Zwar gibt es ein deutsch-amerikanisches Sozialversicherungsabkommen – es betrifft aber nur den Bereich der Renten- und Erwerbsminderungsversicherung. Einen Krankenversicherungsschutz umfasst es nicht. Ohne eigene Absicherung stehst du in den USA also ohne GKV-Schutz da.
Zur Einordnung: Innerhalb der EU deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) einen Grundschutz ab – aber nur bei vorübergehenden Aufenthalten, etwa im Urlaub. Selbst wer innerhalb Europas dauerhaft auswandert, kann sich nicht einfach darauf verlassen. Für die USA spielt die EHIC ohnehin keine Rolle.
Eine Krankenversicherung ist zwar keine formale Einreisevoraussetzung, aber dringend zu empfehlen. Der Grund ist schlicht: Ohne ausreichende Absicherung trägst du Behandlungs-, Krankenhaus- und gegebenenfalls Rücktransportkosten selbst – und die können in den USA sehr hoch ausfallen. Das Auswärtige Amt empfiehlt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA im Abschnitt Gesundheit ausdrücklich einen ausreichenden Kranken- und Rücktransportversicherungsschutz, da Behandlungskosten dort sehr hoch sind und selbst getragen werden müssen.
Was kostet privater Schutz? Verlässliche Pauschalzahlen gibt es nicht – die Prämien hängen stark von Alter, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Bundesstaat ab. Belastbare Zahlen bekommst du nur über konkrete Angebote für deinen Fall. Wichtig ist, den Schutz vor der Ausreise zu klären, nicht danach.
Welche Wege es in den USA konkret gibt
Für Visainhaber und Neuankömmlinge kommen typischerweise drei Wege infrage:
- Arbeitgeberversicherung: Wer mit einem Arbeitsvisum (z. B. H-1B, L-1) einreist, erhält häufig eine Krankenversicherung über den US-Arbeitgeber. Kläre vor Vertragsunterschrift, ab wann der Schutz greift und was er umfasst.
- ACA-Marketplace: Eine Police über den staatlichen Marketplace (Affordable Care Act) setzt einen anerkannten legalen Aufenthaltsstatus voraus – die US-Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, aber nicht jeder Aufenthaltsstatus berechtigt zur Teilnahme. Prüfe deshalb vorab, ob dein konkreter Status qualifiziert, und achte auf die Anmeldefristen (Open Enrollment bzw. Special Enrollment nach Umzug).
- Internationale Übergangspolice: Für die Zeit zwischen Ausreise und Beginn des US-Schutzes bieten sich internationale Auslandskranken- oder Expat-Versicherungen an, damit keine Lücke entsteht.
Praktisch heißt das: Kündige die deutsche Absicherung nicht, bevor der Anschlussschutz steht – und dokumentiere die Übergänge lückenlos.
Wohnsitz: die LLC verschiebt ihn nicht von allein
Der zweite Punkt betrifft ein verbreitetes Missverständnis: Eine US-LLC verlegt deinen Wohnsitz nicht automatisch. Eine LLC ist eine Gesellschaft – kein Umzug und kein Statuswechsel deiner Person.
Hier lohnt es sich, drei Begriffe auseinanderzuhalten, die im Alltag oft vermischt werden:
- Melderechtlicher Wohnsitz: die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Sie ist eine Formalie mit Fristen – steuerlich aber weder in die eine noch in die andere Richtung entscheidend: Die Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht nicht, und umgekehrt kann eine Steuerpflicht auch ohne Anmeldung bestehen, wenn du faktisch eine Wohnung innehast oder dich überwiegend in Deutschland aufhältst.
- Steuerlicher Wohnsitz (§ 8 AO): Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, die er beibehält und nutzt, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig – unabhängig vom Meldestatus.
- Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Wer sich dauerhaft oder überwiegend in Deutschland aufhält, kann ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.
Wer eine LLC gründet, aber weiter in Deutschland wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält, verlagert seine Steuerpflicht damit nicht. Für die Steuer zählt, wo du tatsächlich lebst – nicht, wo deine Firma registriert ist.
Und die Doppelbesteuerung? Zwischen Deutschland und den USA existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Vereinfacht regelt es, welcher der beiden Staaten welche Einkünfte besteuern darf, und enthält für den Fall, dass beide Staaten dich als ansässig ansehen, sogenannte Tie-Breaker-Regeln (etwa nach ständiger Wohnstätte und Lebensmittelpunkt). Das verhindert im Idealfall, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden – die Anwendung im Einzelfall ist aber komplex und gehört in die Hände eines Steuerberaters. Einen Überblick über die Struktur bietet der Beitrag LLC und Steuern: Deutschland und USA.
Formalitäten: An- und Abmeldung gehören zu den Behörden
Auch die melderechtliche Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung vor Ort sind kein Nebenbei-Schritt. Fristen, Meldepflichten und die Auswirkungen auf Versicherung und Steuer klärst du am besten direkt mit den zuständigen Behörden und einer fachkundigen Beratung. Erste behördliche Orientierung geben das Bundesverwaltungsamt und das Auswärtige Amt (siehe Quellen). Weitere Praxisthemen rund um den Umzug findest du im Ressort Auswandern.
Kurz gefasst
- Deutsche GKV gilt in den USA nicht – das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen betrifft nur Renten- und Erwerbsminderungsversicherung, keinen Krankenschutz.
- Anschlussschutz vor der Ausreise klären: Arbeitgeberpolice, ACA-Marketplace (Aufenthaltsstatus prüfen!) oder internationale Übergangspolice – keine Lücke entstehen lassen.
- Die LLC verschiebt deinen Wohnsitz nicht; entscheidend sind steuerlicher Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt – also wo du tatsächlich lebst. Das DBA Deutschland–USA regelt die Zuordnung, die Anwendung gehört zum Steuerberater.
Mehr zum Thema: LLC und Steuern: Deutschland und USA und das Ressort Auswandern.
Häufige Fragen
- Gilt meine deutsche Krankenkasse in den USA?
- Nein. Anders als bei vorübergehenden Aufenthalten innerhalb der EU gilt der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in den USA nicht. Ohne eigene Absicherung trägst du Behandlungs- und Rücktransportkosten selbst.
- Verlegt eine US-LLC meinen Wohnsitz?
- Nein. Eine LLC ist eine Gesellschaft, kein Wohnsitzwechsel. Für die Steuerpflicht zählen dein steuerlicher Wohnsitz und dein gewöhnlicher Aufenthalt – also wo du tatsächlich lebst. Das solltest du mit einem Steuerberater klären.
Quellen
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information.