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US-LLC: Kosten und laufende Pflichten

Was eine US-LLC wirklich kostet: Die Staatsgebühr ist der kleinste Posten. Registered Agent, Jahresabgaben und vor allem die jährliche IRS-Meldung bestimmen die Rechnung — deren Versäumnis ahndet die Behörde ab 25.000 Dollar pro Gesellschaft und Jahr.

Von Björn Falk · Temple of Fortune · Aktualisiert:

Schnellantwort

Die Behördengebühr für die Gründung liegt je nach Staat bei 50 bis 100 US-Dollar, die staatliche Jahresabgabe zwischen 0 und 400 US-Dollar plus Registered Agent. Teuer wird es woanders: Wer als Nicht-US-Person eine Single-Member-LLC hält, muss jährlich Form 5472 mit pro forma Form 1120 an die IRS schicken — auch ohne Umsatz. Wer das versäumt, riskiert laut IRS-Anleitung 25.000 US-Dollar pro Gesellschaft und Steuerjahr, bei fortgesetztem Versäumnis mehr. Die Besteuerung in Deutschland kommt als eigener Block obendrauf. Alles hier ist Information, keine Steuerberatung.

In Erklärvideos klingt die US-LLC nach einer Einmalzahlung: Gebühr überweisen, fertig, nie wieder dran denken. Die Realität für alle, die so eine Gesellschaft über Jahre halten, sieht anders aus. Am Anfang steht tatsächlich nur eine kleine staatliche Gebühr — doch danach tickt eine Reihe wiederkehrender Posten. Und wer als Eigentümer in Deutschland wohnt, hat zusätzlich eine jährliche Meldepflicht bei der US-Bundessteuerbehörde IRS am Hals, gegen die alle Staatsgebühren zusammen wie Portokasse wirken, sobald man sie einmal verpasst.

Dieser Beitrag zerlegt die Kalkulation in Erstjahr und Folgejahre, benennt die Posten, die in keiner Anbieter-Werbung stehen, und zeigt, wo genau die 25.000-Dollar-Falle lauert.

Vorab in aller Klarheit: Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Fristen ändern sich — bei Delawares Jahressteuer klaffen derzeit sogar Gesetzestext und Behördenseite auseinander, dazu weiter unten. Kontrolliere jede einzelne Zahl an der Primärquelle, bevor Geld fließt, und lass deinen Fall von zugelassenen Beratern prüfen. Alle Teile der Serie findest du im US-LLC-Hub.

Erst trennen, dann rechnen: Gründung ist nicht Haltung

Eine saubere Kalkulation beginnt mit einer Unterscheidung:

  1. Einmalige Kosten im ersten Jahr: die staatliche Filing-Gebühr für die Articles of Organization, meist zusammen mit dem ersten Jahr Registered Agent.
  2. Kosten, die jedes Jahr zurückkommen: Registered Agent, die Jahresabgabe des Bundesstaats — und bei Eigentümern ohne US-Steueransässigkeit die IRS-Meldung inklusive der Buchführung, ohne die sie nicht auszufüllen ist.

Der klassische Fehler besteht darin, Bundesstaaten nur anhand des ersten Postens zu vergleichen. Die Anmeldung ist aber der mit Abstand günstigste Teil des gesamten Konstrukts. Kostspielig wird die Haltung über die Jahre — und richtig kostspielig werden versäumte Pflichten.

Die Filing-Gebühren der drei üblichen Staaten

Für die drei Staaten, die bei deutschen Gründern dominieren, stehen die Beträge in amtlichen Gebührenordnungen beziehungsweise unmittelbar im Gesetz:

  • Wyoming verlangt 100 USD fürs Filing (Wyoming SOS, Business Fees).
  • Delaware setzt in § 18-1105(a)(3) 70 USD für das Certificate of Formation an (Delaware Code, Title 6). Wenn im Netz höhere Zahlen kursieren — oft „rund 110 USD” —, dann sind darin beglaubigte Kopien oder Zusatzleistungen eingerechnet. Eine amtliche Fundstelle für diesen Aufschlag gibt es unseres Wissens nicht; als Gebühr im engeren Sinn rechnen wir daher mit den gesetzlichen 70 USD, der Rest ist Anbietersache.
  • New Mexico nimmt 50 USD — das Gesetz formuliert: „for filing the original articles of organization and issuing a certificate of organization, fifty dollars ($50.00)” (NMSA § 53-19-63).

Welche Konstellation zu welchem Staat passt, behandelt der Beitrag zur Bundesstaat-Wahl. Fürs Budget reicht hier ein Satz: Von allen Zeilen der Kalkulation ist die Filing-Gebühr die kürzeste.

Registered Agent: Pflichtposten in jedem Staat

Ohne Registered Agent läuft nirgends etwas — jeder Bundesstaat schreibt eine Person oder Firma mit physischer Präsenz im Gründungsstaat vor, die behördliche Post und Zustellungen entgegennimmt. Von Deutschland aus führt daran praktisch kein Weg vorbei außer über einen kommerziellen Dienstleister; eine Adresse in Cheyenne oder Wilmington hat schließlich kaum jemand. Mehr dazu im Beitrag Registered Agent.

Beim Preis bleiben wir bei dem, was wir tatsächlich wissen: Einen eigenen Marktvergleich haben wir nicht angestellt. Öffentlich zugängliche Preislisten bewegen sich, je nach Leistungspaket, ungefähr zwischen 50 und 300 USD im Jahr. Diese Bandbreite ist als Orientierungsgröße zu lesen, nicht als erhobener Durchschnitt — sie taucht unten in der Tabelle auf, weil ein Überblick ohne diesen Posten unvollständig wäre. Statt Scheingenauigkeit deshalb der praktische Hinweis: Vor der Gründung mehrere konkrete Angebote einholen und genau lesen, was das erste Jahr abdeckt und was ab dem zweiten Jahr kostenpflichtig verlängert wird.

Denn genau da liegt der Kern: Der Agent kostet jährlich neu. Wird nicht verlängert, steht die LLC ohne Agenten da — und büßt über kurz oder lang ihren guten Status im Register ein.

Was der Bundesstaat Jahr für Jahr sehen will

An dieser Stelle unterscheiden sich die Staaten deutlich — und im Fall Delaware legen wir eine aktuelle Unstimmigkeit offen, statt sie zu übertünchen:

  • Wyoming verlangt einen jährlichen Bericht mit Lizenzsteuer, Untergrenze 60 USD, fällig zum Monatsersten des Gründungsmonats. Bemessen wird nach 0,0002 USD pro Dollar an Vermögenswerten, die im Staat liegen und eingesetzt werden — greift das Minimum, gilt das Minimum. Eine Ein-Personen-LLC ohne Vermögen in Wyoming landet damit praktisch immer bei den 60 USD (Wyoming SOS, Business Fees).
  • Delaware kennt für LLCs keinen Jahresbericht, dafür eine pauschale Jahressteuer, jeweils zum 1. Juni fürs Vorjahr fällig. In § 18-1107(b) stand bei unserer Prüfung im Juli 2026 der Betrag 400 USD („… shall pay an annual tax … in the amount of $400”, Delaware Code, Title 6) — Grundlage ist eine 2026 verabschiedete Änderung, deren Gesetzesvorlage wir verlinken. Auf der Merkblattseite der Division of Corporations standen zeitgleich jedoch noch 300 USD — plausibel deshalb, weil die zuletzt fällige Rate (1. Juni 2026, fürs Jahr 2025) noch nach altem Satz lief. Unser Umgang mit dem Widerspruch: konservativ mit 400 USD planen und den Betrag direkt vor der Zahlung auf der Behördenseite verifizieren. Klar geregelt sind dagegen die Folgen der Säumnis: 200 USD Strafe plus 1,5 Prozent Zinsen monatlich.
  • New Mexico kennt für LLCs weder einen Jahresbericht noch eine jährliche Berichtsgebühr.

Nach reiner Staatsrechnung gewinnt New Mexico also die Haltungskosten-Wertung. Wie wenig das bedeutet, sobald die Bundesebene mitspielt, zeigt sich weiter unten.

Erstjahr und Folgejahre im Überblick

Die Tabelle bildet allein die staatliche Ebene ab (Agent als Marktbandbreite; Bundespflichten und deutsche Steuer außen vor). Alle Werte in USD.

KostenpunktWyomingDelawareNew Mexico
Filing (einmalig)10070 lt. Gesetz (~110 mit Extras)50
Agent, erstes Jahr~50–300~50–300~50–300
Summe Erstjahr (staatlich)~150–400~120–410~100–350
Jahresabgabe des Staatsab 60400 (Gesetzestext; s. o.)0
Agent, Folgejahre~50–300~50–300~50–300
Summe Folgejahr (staatlich)~110–360~450–700~50–300

Die breiten Agent-Spannen spiegeln einen breiten Markt. Für Delaware gilt der genannte Vorbehalt — Gesetz und Merkblatt widersprachen sich bei Redaktionsschluss, also tagesaktuell bei der Division of Corporations nachschlagen. Zu den Fristen: Wyoming im Jahrestagsmonat der Gründung, Delaware fest zum 1. Juni.

Was tatsächlich abgebucht wurde: ein Fall aus erster Hand

Zwischen Gebührentabelle und Kontoauszug liegt oft eine Lücke. Darum ein realer Wert — die Erfahrung des Herausgebers dieses Magazins, der 2026 selbst eine LLC in Wyoming über einen Gründungsdienstleister hat aufsetzen lassen: 599 Euro Paketpreis, Zahlung an einem Mittwoch, die fertigen Unterlagen lagen wenige Tage später im Postfach.

Aufschlussreich ist der Vergleich mit der Tabelle: Von den 599 Euro entfallen umgerechnet 100 US-Dollar auf den Staat. Der gesamte Rest ist eingekaufte Dienstleistung — Agent, Formulare, Abwicklung. Wer das selbst übernimmt, spart erheblich; wer sich US-Behördenformulare bewusst vom Hals halten will, kauft es ein. Beide Wege sind legitim. Unangenehm wird es nur, wenn man mit der 100-Dollar-Zahl aus dem Video kalkuliert hat und dann die Dienstleisterrechnung aufmacht.

Was im Paket fehlte, obwohl es auf der Wunschliste stand: das US-Geschäftskonto. Der Herausgeber hat das in Eigenregie gelöst, über Revolut, wo er ohnehin schon Kunde war — und berichtet von einer auffallend strengen Prüfung, bei der er sein Vertriebsmodell im Detail offenlegen musste. Das passt zum Leitmotiv dieser Serie: Die Gründung ist der leichte Teil, das eigentliche Projekt heißt Banking. Ausführlich im Beitrag zum US-Bankkonto.

Und damit die Zahl nicht mehr Gewicht bekommt, als ihr zusteht: ein einzelner Fall, ein Anbieter, ein Zeitpunkt. Die 599 Euro sind ein Datenpunkt und kein Marktpreis. Andere Anbieter kosten mehr oder weniger — und wer selbst filed, zahlt nur die Behördengebühr.

Form 5472: der übersehene Hauptposten

Jetzt zum entscheidenden Teil. Eine Single-Member-LLC mit ausländischem Eigentümer — eine Person, kein US-Steuerinländer, steuerlich „disregarded entity” — behandelt die IRS für Zwecke dieser Meldepflicht wie eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: jährlich Form 5472, eingereicht zusammen mit einem pro forma Form 1120. Und zwar auch dann, wenn weder Umsatz noch Gewinn angefallen sind — Voraussetzung sind lediglich „reportable transactions”, und schon die Einlage des Gründungskapitals durch den ausländischen Eigentümer erfüllt dieses Kriterium.

Bei der Strafhöhe formuliert die IRS-Anleitung unmissverständlich: Wer Form 5472 nicht fristgerecht und formgerecht einreicht, dem wird eine Strafe von „$25,000” auferlegt — pro meldepflichtiger Gesellschaft, pro Steuerjahr (IRS, Instructions for Form 5472).

Zur Eskalation kursieren viele Halbwahrheiten, deshalb genau: Der Betrag wächst nicht automatisch weiter. Zusätzliche Strafen setzen erst ein, nachdem die IRS förmlich benachrichtigt hat und anschließend 90 Tage ohne Reaktion vergangen sind — dann kommen pro betroffener related party und pro angefangenem 30-Tage-Zeitraum jeweils weitere 25.000 US-Dollar dazu. Ohne diese Benachrichtigung bleibt es beim Grundbetrag je Gesellschaft und Jahr. Der genügt allerdings, um jede noch so clevere Bundesstaat-Optimierung zur Fußnote zu machen.

Zwei Details für die Praxis: Eine elektronische Einreichung ist nicht vorgesehen — der Weg führt per Post oder Fax an eine eigene IRS-Anschrift in Ogden, Utah. Das pro forma Form 1120 wiederum verlangt kaum mehr als Name und Adresse; es fungiert nur als Deckblatt für die Anlage 5472.

Was ein US-Steuerpreparer dafür berechnet — denn kaum ein Eigentümer füllt 5472 und 1120 fehlerfrei selbst aus —, beziffern wir bewusst nicht: Wir schreiben keine Zahl hin, für die wir keinen Beleg haben. Fest steht nur die Struktur: Das Honorar richtet sich nach Anbieter, Zahl der Transaktionen und Qualität der Unterlagen, und es fällt jährlich an. Der gangbare Weg: vor der Gründung von zwei, drei Preparern schriftliche Angebote einholen — oder beim Gründungsdienstleister klären, ob und zu welchem Preis er die Meldung mit übernimmt — und diese Jahreszahl in die Mehrjahresplanung schreiben. In der Tendenz ist die Sache eindeutig: Nicht das Filing macht die LLC teuer, sondern dieser wiederkehrende Posten.

Vor diesem Hintergrund schmilzt auch der New-Mexico-Bonus zusammen: Ob der Staat null oder 400 Dollar kassiert, spielt neben einer jährlichen Preparer-Rechnung und einer fünfstelligen Strafdrohung kaum noch eine Rolle.

Wie sich die US-Ebene mit der deutschen Besteuerung verzahnt, behandelt der Beitrag zur Steuerpflicht Deutschland und USA. Sein Kernsatz gehört auch in diese Rechnung: Die deutsche Steuer ist ein separater, zusätzlicher Block. Wer eine US-LLC gründet, ist dadurch nicht automatisch steuerfrei — je nach Gestaltung behandelt Deutschland die Gesellschaft transparent oder als Körperschaft, in beiden Fällen mit eigenen Erklärungs- und Beratungskosten. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von Wohnsitz, Substanz und Tätigkeit ab und gehört in fachkundige Hände.

Buchführung: der stille Begleitposten

Ohne dokumentierte Transaktionen lässt sich Form 5472 nicht ausfüllen — eine einfache laufende Buchführung ist deshalb Pflichtprogramm. Auch bei einer Handvoll Kontobewegungen heißt das: Belege archivieren, Ein- und Ausgänge protokollieren, dem Preparer zum Jahreswechsel eine verwertbare Übersicht übergeben. Wer die LLC zusätzlich in seiner deutschen Erklärung abbildet, benötigt dieselben Zahlen noch einmal — belastbar aufbereitet.

BOI/FinCEN: derzeit entschärft, aber nicht abgehakt

Die Beneficial Ownership Information (BOI) an FinCEN sorgte 2024 für viel Nervosität. Der Stand hat sich beruhigt: Seit der Interim Final Rule vom 26. März 2025 sind in den USA gegründete Unternehmen und US-Personen von der Meldepflicht ausgenommen; als „reporting companies” gelten im Wesentlichen nur noch im Ausland gegründete Gesellschaften mit Registrierung für Geschäfte in einem US-Bundesstaat (FinCEN, BOI).

Für die typische US-gegründete LLC bedeutet das nach heutigem Stand: kein BOI-Aufwand, keine BOI-Kosten. Wir kennzeichnen das aber ausdrücklich als Momentaufnahme — bei unserer Prüfung im Juli 2026 lief noch die Interim Final Rule, eine finale Regelung fehlte, und das Thema hat inklusive Gerichtsverfahren bereits mehrere Richtungswechsel hinter sich. Vor der Gründung also den aktuellen Stand bei FinCEN abrufen; vertieft im Beitrag zu Compliance und BOI/FinCEN.

Was passiert bei Untätigkeit?

Auf staatlicher Ebene drohen bei versäumten Kleinbeträgen zunächst Zuschläge und schließlich der Verlust des Good Standing — Delaware mit 200 USD Strafe plus 1,5 Prozent Monatszins ist das Lehrbuchbeispiel. Das lässt sich meist wieder geradebiegen.

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Ein nicht eingereichtes Form 5472 beginnt laut IRS bei 25.000 USD je Gesellschaft und Steuerjahr und wächst nach Benachrichtigung und fruchtlos verstrichener Frist weiter. Wer mit der Einmal-Gebühr aus dem Werbevideo kalkuliert, sollte sich diese Zahl daneben schreiben.

Die Vorab-Rechnung, die sich lohnt

Für eine Single-Member-LLC mit ausländischem Eigentümer setzt sich die Kalkulation so zusammen:

  • Erstjahr: Filing plus erster Agent (staatabhängig grob 100 bis 410 USD) oder ein Dienstleisterpaket im niedrigen dreistelligen Eurobereich — dazu die IRS-Meldung fürs Gründungsjahr und die EIN-Beantragung. Die ist direkt bei der IRS gratis, auch wenn sie mancher Anbieter in Rechnung stellt.
  • Jedes weitere Jahr: Agent plus Staatsabgabe (grob 50 bis 700 USD, je nach Staat), dazu die jährliche IRS-Meldung, die Buchführung — und, als eigener Block, die steuerliche Behandlung in Deutschland.

Das sind Größenordnungen, keine Angebote. Deshalb der Rat: Vor der Unterschrift drei bis fünf Jahre durchkalkulieren und Bundes- wie deutsche Ebene vom ersten Tag an einpreisen — nicht bloß die Filing-Gebühr. Wer in der US-LLC vor allem ein Sparmodell sieht, hat die Rechnung meist nach der ersten Zeile beiseitegelegt.

Zur Serienübersicht: US-LLC-Hub.

Häufige Fragen

Muss ich Form 5472 auch einreichen, wenn die LLC keinen Umsatz hatte?
Ja — die Pflicht knüpft nicht an Umsatz an, sondern an 'reportable transactions'. Und schon die Einlage des Gründungskapitals durch den ausländischen Eigentümer zählt dazu. Fällig ist die Kombination aus Form 5472 und pro forma Form 1120 jedes Jahr, gewinnunabhängig. Für ein Versäumnis nennt die IRS-Anleitung 25.000 US-Dollar je Gesellschaft und Steuerjahr. Ob deine Konstellation betroffen ist, muss ein zugelassener Berater klären — dieser Text ist Information, keine Steuerberatung.
Welcher Bundesstaat ist am günstigsten in der laufenden Haltung?
Zählt man nur, was der Staat verlangt: New Mexico kennt keinen Jahresbericht, Wyoming nimmt eine Lizenzsteuer ab 60 US-Dollar jährlich. In Delaware wird eine feste Jahressteuer fällig — im Gesetzestext standen bei unserer Prüfung 400 US-Dollar, auf der Merkblattseite der Behörde noch 300; vor jeder Zahlung dort den aktuellen Betrag nachsehen. Die Staatswahl entscheidet die Rechnung aber nicht: Registered Agent und — bei ausländischen Eigentümern — die IRS-Meldung wiegen schwerer.
Was kostet eine LLC-Gründung in der Praxis wirklich?
Deutlich mehr als die 50 bis 100 US-Dollar Behördengebühr. Ein Gründungsdienstleister berechnet typischerweise ein Paket im niedrigen dreistelligen Eurobereich; der Herausgeber dieses Magazins hat für seine Wyoming-LLC 599 Euro gezahlt. Dazu kommen Jahr für Jahr Registered Agent, Buchhaltung und die IRS-Meldung — und als eigener Posten die steuerliche Behandlung in Deutschland, die bei ernsthafter Nutzung meist am teuersten ist.
Ist das hier Steuerberatung?
Nein. Was hier steht, ist allgemeine Rechercheinformation — weder Rechts- noch Steuerberatung. Gebührensätze, Fristen und Regelungen ändern sich, und jeder Fall liegt anders. Verbindlich beraten dürfen nur zugelassene Berater in den USA und in Deutschland.

Quellen

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information.

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