Häufige Fehler und Scams bei „LLC-Anbietern"
Das „0 % Steuer"-Versprechen, die kostenlose EIN gegen Gebühr, die vergessene 5472-Meldung: Woran du unseriöse Angebote erkennst — und wie du dich schützt.
Von Björn Falk · Temple of Fortune · Aktualisiert:

Schnellantwort
Die verbreitetsten Fallen: das „0 % Steuer für Deutsche"-Versprechen (falsch, solange du in Deutschland ansässig bist), Gebühren für die EIN, die der IRS kostenlos vergibt, das Ignorieren der Form-5472-Pflicht und die Annahme, das Finanzamt erfahre nichts, weil die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Wer den deutschen Teil ausblendet, riskiert Steuerhinterziehung. Dieser Text ist Information, keine Beratung.
Warum es diesen Text gibt
Rund um die US-LLC hat sich ein ganzer Markt aus Coaches, „Steuer-Hacks” und Rundum-Sorglos-Paketen gebildet. Vieles davon ist legitim. Ein lauter Teil aber lebt davon, dass die deutsch-amerikanische Steuerlage kompliziert ist — und verkauft Vereinfachungen, die dich teuer zu stehen kommen. Dieser Artikel zeigt die wiederkehrenden Muster. Er ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fehler 1: „Mit einer US-LLC zahlst du 0 % Steuern”
Das ist der König der Halbwahrheiten. Richtig ist: Eine bestimmte Konstellation (Ein-Personen-LLC ohne US-Geschäftstätigkeit) kann in den USA steuerfrei sein. Das sagt aber nichts darüber, was zu Hause anfällt. Solange du in Deutschland ansässig bist, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig; die Gewinne der LLC sind zu erklären. Das „0 %” gilt bestenfalls für die US-Ebene und wird von unseriösen Anbietern bewusst als Gesamtaussage verkauft. Für Deutschland-Ansässige ist es schlicht falsch — und im schlimmsten Fall der Einstieg in eine Steuerhinterziehung.
Fehler 2: „Das Finanzamt erfährt sowieso nichts”
Die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Daraus wird der Trugschluss gebaut, deine LLC bleibe unsichtbar. Das ist gefährlich: Sobald du einen Zahlungsdienst mit EU-Präsenz nutzt (Wise, Stripe, PayPal), bist du als wirtschaftlich berechtigte Person mit deutschem Wohnsitz hinterlegt. Und selbst wenn keine Meldung „automatisch” käme — die Steuerpflicht besteht unabhängig davon. Wer auf „nicht erwischt werden” setzt, plant keine Steueroptimierung, sondern eine Straftat.
Fehler 3: Gebühren für die kostenlose EIN
Die EIN, die Steuernummer der LLC, vergibt der IRS kostenlos. Manche Anbieter verkaufen die Antragstellung als teures Add-on oder erwecken den Eindruck, es handele sich um eine staatliche Gebühr. Ein Service für die Antragstellung darf Geld kosten — aber wer die EIN selbst als kostenpflichtige Behördenabgabe darstellt, führt dich in die Irre. Wie der Antrag als Nicht-Resident läuft, steht im Spoke EIN und ITIN beantragen.
Fehler 4: Die Form-5472-Pflicht übersehen
Der teuerste Fehler zum Schluss. Eine ausländisch gehaltene Ein-Personen-LLC muss in der Regel jährlich Form 5472 samt Pro-forma-Form 1120 einreichen — auch ohne Umsatz, sobald es meldepflichtige Transaktionen gab. Die Strafe beginnt bei 25.000 US-Dollar. Viele Billig-Pakete erwähnen das nicht, weil es unbequem ist. Details im Spoke Buchhaltung und Compliance.
Fehler 5: Führung aus Deutschland, aber „Firma in den USA”
Wer die LLC faktisch vom deutschen Wohnzimmer aus leitet, kann in Deutschland eine Betriebsstätte oder den Ort der Geschäftsleitung begründen — mit deutscher Steuerpflicht der Gewinne. Der Aufkleber „Wyoming” auf der Registrierung ändert daran nichts. Mehr dazu im Spoke Steuerpflicht Deutschland ↔ USA.
Woran du unseriöse Angebote erkennst
- Renditeversprechen oder Steuerersparnis als Kernbotschaft — seriöse Beratung verspricht Prüfung, keine Ergebnisse.
- Die deutsche Seite kommt gar nicht vor. Wer nur die US-Gründung verkauft und Wegzug, DBA, Hinzurechnung und Form 5472 verschweigt, verkauft ein halbes Bild.
- Druck und Verknappung („nur diese Woche”, „bevor sich das Gesetz ändert”).
- Behördenkosten unklar gebündelt — EIN als teure „Gebühr”, Registered Agent überteuert.
- Keine Namen, keine Haftung. Anonyme Coaches ohne greifbaren Verantwortlichen.
- Verweigerung des Satzes „Frag deinen Steuerberater”. Seriöse Anbieter sagen ihn von selbst.
Wie du dich schützt
Nüchtern bleiben, gegenrechnen, Primärquellen lesen (IRS, FinCEN, Bundesstaaten-Register, Auswärtiges Amt) — und die eigentliche Weichenstellung, die deutsche Steuerlage, mit einem Steuerberater klären, bevor du gründest. Eine LLC ist ein Werkzeug, kein Zaubertrick. Sie kann in der richtigen Konstellation sinnvoll sein; als „Steuerfrei-Hack” für Deutschland-Ansässige ist sie ein Risiko.
Weiter im Leitfaden
Zurück zur Übersicht: Leitfaden US-LLC für deutsche Auswanderer.
Häufige Fragen
- Stimmt es, dass die USA dem deutschen Finanzamt nichts melden?
- Die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Daraus zu schließen, man werde „nicht erwischt", ist ein gefährlicher Trugschluss: Zahlungsdienste mit EU-Bezug hinterlegen dich als wirtschaftlich Berechtigten, und die deutsche Steuerpflicht besteht ohnehin — unabhängig von einer automatischen Meldung. Das Verschweigen von Einkünften ist Steuerhinterziehung.
- Muss ich für die EIN bezahlen?
- Nein. Der IRS vergibt die EIN kostenlos. Manche Dienstleister nehmen eine Servicegebühr für die Antragstellung — das kann bequem sein, ist aber keine Pflichtabgabe. „EIN-Gebühren" als angeblich staatliche Kosten sind ein Warnsignal.
- Ist dieser Artikel eine Beratung?
- Nein. Er beschreibt typische Muster unseriöser Angebote. Für deinen Fall brauchst du einen Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt.
Quellen
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information.